Der Forschungsfonds Aargau fördert Entwicklungsprojekte von Hochschulen mit aargauischen Unternehmen

Sie haben Fragen? Wir finden die Antworten.

FAQ Forschungsfonds Aargau

Die FAQ des Forschungsfonds Aargau sollten die meisten Ihrer Fragen beantworten. Sollten Sie Ihre spezielle Antwort hier dennoch nicht finden, nehmen Sie mit uns Kontakt auf unter Telefon: 056 560 50 50.

Welche Stundensätze darf ich einsetzen?

Es gelten die Regelungen der Innosuisse. Für den Projektleiter dürfen Sie daher maximal CHF 148.-/h veranschlagen.

Kann ich Projektanträge und Berichte auch in englischer Sprache abfassen?

Ja, das ist ohne weiteres zulässig.

Wie sind das Eigentum an den Forschungsresultaten und das Verwertungsrecht geregelt?

Es bestehen keine grundsätzlichen Vorgaben zur Regelung der rechtlichen Situation. Wichtig ist aber, dass sich der Wirtschaftspartner und der Hochschulpartner vor Projektbeginn darüber einigen und dies schriftlich festhalten. Beachten Sie dazu die Grundsätze zum Immaterialgüterrecht.

Was ist die Grössenordnung der Dauer von geförderten Projekten?

Im Moment 1 bis 2 Jahre.

Wie wichtig ist die Abschätzung des Marktes in meinem Förderantrag?

Die Evaluationskommission muss sich ein Bild über den vorhandenen Markt für das Produkt und die erwarteten Marktanteile daraus machen können.

Kann ich Hilfe bei der Erstellung des Förderantrages erhalten?

Ja. Die mit der operativen Geschäftsführung des Forschungsfonds Aargau betraute das Hightech Zentrum Aargau, welches Ihnen gerne Auskunft über die Vollständigkeit und die eventuell nötigen Anpassungen an Ihrem Projektantrag gibt.

Welche Grössenordnung an Fördermitteln kann ich pro Projekt erwarten?

Pro gefördertes Projekt kann der Forschungsfonds in der Grössenordnung von CHF 50’000 - 100’000 fördern, wobei der Wirtschaftspartner dieselbe Grössenordnung beizusteuern hat. Dies entweder in Form von Personal-, Sach- oder Barleistungen.

Ist es möglich, Förderbeiträge für den Wirtschaftspartner zu beantragen?

Nein, die Fördermittel aus dem Forschungsfonds Aargau gehen ausschliesslich an den/die beteiligten Hochschulpartner (analog wie bei der Innosuisse, der Förderagentur des Bundes).

Wer kann Anträge einreichen?

Anträge können sowohl der Wirtschaftspartner als auch der Hochschulpartner einreichen. Wichtig ist nur, dass es sich beim Wirtschaftspartner um ein im Aargau domiziliertes Unternehmen handelt.

Wer kann mir Auskunft zu meinen Fragen erteilen?