Der Forschungsfonds Aargau fördert Entwicklungsprojekte von Hochschulen mit aargauischen Unternehmen

Richtlinien und Partner

So erhalten Sie Unterstützung für Ihr Projekt vom Forschungsfonds Aargau

Projekte müssen einige Kriterien und Richtlinien erfüllen, damit der Forschungsfonds Aargau sie unterstützen kann. So müssen bei jedem Projekt wenigstens ein Wirtschaftspartner mit Domizil im Kanton Aargau oder mit verbindlicher Verpflichtung zur Verlegung des Sitzes in den Aargau sowie ein Schweizer Hochschulpartner (z.B. ETH/Uni, EMPA, PSI, FH) beteiligt sein. Die Projektleitung kann sowohl die Hochschule als auch der Wirtschaftspartner wahrnehmen. Der Partner, bei dem die Projektleitung angesiedelt ist, übernimmt die Rolle des Antragstellers.

Wichtige Termine

Die Eingabetermine des Forschungsfonds Aargau

VorgangTermine FrühlingTermine Herbst
Ausschreibung15. Januar15. Juni
Einreichen Projekte bis31. März
(24.00 Uhr)
30. September
(24.00 Uhr)
Besprechung ForschungskommissionMitte AprilMitte Oktober
Entscheidung / Infos an Antragssteller30. April31. Oktober

 

Finanzielle Förderung

Die Grössenordnung der Kantonsmittel bewegt sich im Bereich CHF 50'000 - 100'000 pro Projekt. Förderbeiträge aus dem Forschungsfonds gehen dabei ausschliesslich an den Hochschulpartner. Vom Wirtschaftspartner setzen wir eine Eigenleistung, zum Beispiel in Form von Personal- oder Sachleistungen, in der gleichen Höhe wie der Kantonsbeitrag voraus.

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Diese Arten von Projekten fördern wir

Bevorzugt fördern wir Projekte mit folgenden Merkmalen:

  • hoher Innovationsgehalt
  • effizient, umsetzbar und marktnah 
  • Wissens- und Technologietransfer findet statt, vom Hochschul- zum Wirtschaftspartner und umgekehrt

Projekte im Bereich der Weiterentwicklung und Nutzung von Nanotechnologien fördert der Forschungsfonds Aargau ebenfalls, wenn sie einen ausgewiesenen Anwendungscharakter haben. Ansonsten orientiert sich das Modell des Forschungsfonds Aargau stark am Modell der Forschungsförderungsagentur Innosuisse des Bundes. Für detaillierte Richtlinien konsultieren Sie bitte das aktuelle Reglement des Forschungsfonds Aargau.