
So erhalten Sie Unterstützung für Ihr Projekt vom Forschungsfonds Aargau
Projekte müssen einige Kriterien und Richtlinien erfüllen, damit der Forschungsfonds Aargau sie unterstützen kann. So müssen bei jedem Projekt wenigstens ein Wirtschaftspartner mit Domizil im Kanton Aargau oder mit verbindlicher Verpflichtung zur Verlegung des Sitzes in den Aargau sowie ein Schweizer Hochschulpartner (z.B. ETH/Uni, EMPA, PSI, FH) beteiligt sein. Die Projektleitung kann sowohl die Hochschule als auch der Wirtschaftspartner wahrnehmen. Der Partner, bei dem die Projektleitung angesiedelt ist, übernimmt die Rolle des Antragstellers.


Die Eingabetermine des Forschungsfonds Aargau
Vorgang | Termine Frühling | Termine Herbst |
Ausschreibung | 15. Januar | 15. Juni |
Einreichen Projekte bis | 31. März (24.00 Uhr) | 30. September (24.00 Uhr) |
Besprechung Forschungskommission | Mitte April | Mitte Oktober |
Entscheidung / Infos an Antragssteller | 30. April | 31. Oktober |

Finanzielle Förderung
Die Grössenordnung der Kantonsmittel bewegt sich im Bereich CHF 50'000 - 100'000 pro Projekt. Förderbeiträge aus dem Forschungsfonds gehen dabei ausschliesslich an den Hochschulpartner. Vom Wirtschaftspartner setzen wir eine Eigenleistung, zum Beispiel in Form von Personal- oder Sachleistungen, in der gleichen Höhe wie der Kantonsbeitrag voraus.
Diese Arten von Projekten fördern wir
Bevorzugt fördern wir Projekte mit folgenden Merkmalen:
- hoher Innovationsgehalt
- effizient, umsetzbar und marktnah
- Wissens- und Technologietransfer findet statt, vom Hochschul- zum Wirtschaftspartner und umgekehrt
Projekte im Bereich der Weiterentwicklung und Nutzung von Nanotechnologien fördert der Forschungsfonds Aargau ebenfalls, wenn sie einen ausgewiesenen Anwendungscharakter haben. Ansonsten orientiert sich das Modell des Forschungsfonds Aargau stark am Modell der Forschungsförderungsagentur Innosuisse des Bundes. Für detaillierte Richtlinien konsultieren Sie bitte das aktuelle Reglement des Forschungsfonds Aargau.
